Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Verbindlichkeit:
Die nachstehenden Bedingungen sind ein integrierender Bestandteil aller Lieferverträge und gelten durch die Auftragserteilung bzw. Entgegennahme der gelieferten Ware als anerkannt. Ausnahmen bedürfen einer speziellen schriftlichen Vereinbarung.
Angebote und Auftragserteilung:
Unsere Angebote, Masse, Gewichte und Abbildungen sind freibleibend und unverbindlich. Alle mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellungen und Abmachungen mit unseren Vertretern bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk, ausschliesslich Verpackung, Versicherung und sonstige Gebühren.
Lieferzeit:
Diese wird in Angeboten und Auftragsbestätigungen nach bestem Wissen angegeben. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
Versand:
Dieser efolgt, besondere Abmachungen vorbehalten, auf Gefahr des Empfängers. Beschädigungen oder Verlust während des Transportes sind vom Empfänger der zuständigen Transportfirma zu melden.
Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Fakturadatum, rein netto. Neukunden: Vorauszahlung mittels Akkreditiv oder gegen Nachnahme!
Mängelrügen:
Diese sind schriftlich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, zu melden. Spätere Mängelrügen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Garantie:
Für Mängel, welche auf fehlerhaftes Material oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind, leisten wir 12 Monate Garantie ab Versanddatum. Nach unserer Wahl erfolgt eine Reparatur in unserer Werkstatt oder Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Verpflichtungen - insbesondere Transportkosten - sowie weitergehende Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art lehnen wir ab. Für Schäden, entstanden durch unsachgemässe Montage, Überbeanspruchung oder natürliche Abnützung übernehmen wir keine Garantie.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt der Sitz des Lieferanten.
Gerichtsstand:
Für alle aus unseren Verkaufsverträgen herrührenden Rechte und Pflichten gelten für beide Parteien schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf / ZH (Schweiz).

